Transport/Werkverkehr/Verkehrshaftung

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt kann für den Transport von Gütern zur Gefahr werden: bereits beim Verladen auf den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung wird das Gut mehrmals auf unterschiedliche Transportmittel umgeladen und auch zwischengelagert. Dies erhöht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl.

Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden angemessen zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet hier nur eine Transportversicherung.

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die für einen Auftrag mitgeführt werden? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer aber kommt für den Schaden auf, wenn die Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?  Mit einer Werkverkehrsversicherung können Güter, Arbeitsmittel und -geräte abgesichert werden, wenn diese außerhalb des Firmengeländes eingesetzt werden.

Der Frachtführer bringt zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in seiner Obhut befindet, trägt er die besondere Verantwortung für deren Unversehrtheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht unterschätzt werden darf. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haftet der Frachtführer mit seinem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB).

 
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